Wer früher fahren will kann jetzt an dem Projekt "Fahren mit 17" teilnehmen. Hier einige Fragen und Antworten zum Thema!
Bei Fragen: Vorbeikommen, oder Kontaktformular ausfüllen oder Anrufen! |
Habe ich dann einfach den ganz normalen Führerschein mit 17? |
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Nein, Du kannst bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson fahren, danach aber auch alleine. Außerdem gibt es nur eine Prüfbescheinigung (immer Personalausweis beim Fahren mitnehmen!). |
Begleitperson? Egal wer? |
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Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf maximal einen Punkt in Flensburg gesammelt haben. Wer diese Bedingung erfüllt kann dich begleiten, wenn er/sie in deiner Bescheinigung eingetragen wurde. |
Ist das eine andere Ausbildung, als für den "normalen" Führerschein? Und bekomme ich einen richtigen Kartenführerschein? |
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Nein, Du machst normal den Führerschein, und bekommst eine Bescheinigung für das begleitete Fahren. Zu deinem 18. Geburtstag beantragst Du den endgültigen Führerschein. |
Ich will nicht nur den Autoführerschein, sondern auch Motorrad gleich mitmachen. (Doppelklasse B und A) |
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Das geht nur getrennt, Du kannst mit 16½ Jahren mit der Klasse B und BE beginnen und mit 17½ Jahren mit der Klasse A. Allerdings werden Teile der Theorie auf den Motorradführerschein angerechnet. Bitte einfach noch mal persönlich fragen! |
Wann kann ich die Prüfung machen? |
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Einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung und drei Monate vor dem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung. |
Probezeit, wie lange ist die? |
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Sobald der Führerschein gültig ist beginnt die normale zweijährige Probezeit. |