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Wir sind eine Ausbildungsfahrschule

Um staatlich anerkannter Fahrlehrer zu werden, muss man allerdings ein paar kleine Dinge erfüllen:
Für die Abschlussprüfung muss man ein Mindestalter von 22 Jahren haben, außerdem müssen eine ausreichende Fahrpraxis mit PKW nachgewiesen werden.
Wer über kein Abitur verfügt, muss über eine abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung in einem Lehrberuf verfügen.
Zusätzlich sind der Erwerb der Führerscheinklassen A, B und CE erforderlich - unabhängig, ob man dies später unterrichten möchte..

Die ersten fünf Monate der Ausbildung finden in der Fahrlehrer-Fachschule statt und endet mit einer Prüfung nach § 4.

Anschließend erlernt man die Praxis in einem viereinhalb Monate dauernden Praktikum in der Ausbildungsfahrschule. Dort wird der angehende Fahrlehrer in den Phasen der Ausbildung und Prüfung geschult. Er gibt theoretischen und praktischen Unterricht, wobei ihm der Ausbildungsfahrlehrer mit Rat und Tat zur Seite steht und ihn so auf die bevorstehende Lehrprobe vorbereitet.

Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Fahrlehrer nennen.