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Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
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Einschluss: - Zusammenfassung der 'alten' Klassen M und S |
16 Jahre |
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Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
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Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
16 Jahre |
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Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
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Einschluss: AM, A1 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
18 Jahre |
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Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
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Einschluss: AM, A1, A2 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
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Krafträder mit
- bbH bis max. 25 km/h
- Hubraum max. 50 cm³
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Einschluss: -
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein und es muss kein solcher im Anschluss beantragt werden. |
15 Jahre |
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Kfz - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, und A - mit
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
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Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Für BF ist die Einwilligung der Eltern (gesetzl. Vertreter) erforderlich.
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Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
vgl. Klasse B |
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
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Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich.
Praktische Prüfung muss sein! |
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Für BF ist die Einwilligung der Eltern (gesetzl. Vertreter) erforderlich. |
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B |
18 Jahre |
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Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
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Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" |
18 Jahre |
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B
Einschluss: C1 |
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
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Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B |
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
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Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
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Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12000 kg" |
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B
Einschluss: D1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
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Kfz der Klasse D mit Anhänger
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Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
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Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
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16 Jahre |
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Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
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Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt. |
16 Jahre |