UNSERE LEISTUNGEN
Ein hoher Qualitätsstandard und natürlich Spaß an der Ausbildung stehen für uns im Vordergrund!
Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in den unten aufgeführten Klassen zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt dich bei dem Weg zum Führerschein.
Bei der Vorbereitung stehen wir dir zur Seite und beantworten dir gerne alle offenen Fragen. Lass dich nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen musst du keine Angst vor den Prüfungen haben.
Informiere dich direkt in unserer Fahrschule. Wir beraten dich fachkundig und gerne!
Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
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Einschluss: –
Zusammenfassung der ‚alten‘ Klassen M und S |
16 Jahre | |
Leichtkrafträder mit
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
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Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
16 Jahre | |
Krafträder mit
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Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
18 Jahre | |
Offene Klasse (unbegrenzt) Krafträder mit
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
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Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
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Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, und A – mit
Anhängerregelung:
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Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung |
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17) |
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Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
vgl. Klasse B | |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich. Praktische Prüfung muss sein! |
vgl. Klasse B | |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
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Vorbesitz: B | 18 Jahre | |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ |
18 Jahre | |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
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Vorbesitz: B
Einschluss: C1 |
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
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Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
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Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
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Vorbesitz: B | 21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
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Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
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Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12000 kg“ |
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
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Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
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Vorbesitz: B
Einschluss: D1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
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Kfz der Klasse D mit Anhänger
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Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
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Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
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16 Jahre | ||
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
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Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt. |
16 Jahre |