Führerscheinklassen

Diese Führerscheinklassen bieten wir an!

Führerscheinklassen Kraftfahrräder

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Mofa

ab 15 Jahre

  • Für einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25km/h
  • Roller bis 50ccm, gedrosselt auf 25km/h
Honda NRG 50

AM

ab 15 Jahre

  • Max 45 km/h (bbH), max. 50ccm
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A1

ab 16 Jahre

  • Motorrad und Krafträder mit nicht mehr als 125ccm Hubraum
  • bis zu 11kW Nennleistung
https://fahrschule-brandenburger.de/wp-content/uploads/2024/08/fahrschule-bb-0061.webp

A2

ab 18 Jahre

  • Motorrad, Krafträder mit nicht mehr als 35 kW (48 PS)
https://fahrschule-brandenburger.de/wp-content/uploads/2024/08/fahrschule-bb-0058.webp

A

ab 24 Jahre

  • Motorrad, Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
https://fahrschule-brandenburger.de/wp-content/uploads/2024/08/fahrschule-bb-0060.webp

B196

ab 25 Jahre

  • kostengünstig Krafträder der Klasse A1 fahren
  • Du benötigst die Führerscheinklasse B min. 5 Jahre
  • B196 gilt nur in Deutschland
  • ein Aufstieg zu A2 oder A ist nicht möglich

Stufenaufstiege

Nach zwei Jahren in Besitz des Führerscheins der Klasse A1 kann die Klasse A2 mit einer praktischen Aufstiegsprüfung erlangt werden. Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist der gleiche Aufstieg in die Klasse A möglich. Dabei gibt es keine Theorieprüfung, jedoch ist eine praktische Prüfung notwendig.

Führerscheinklassen Krafträder

Mofa

Mindestalterab 15 Jahre
  • Für einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25km/h
  • Roller bis 50ccm, gedrosselt auf 25km/h

AM

Mindestalterab 15 Jahre
  • Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A1

Mindestalterab 16 Jahre
  • Motorrad und Krafträder mit nicht mehr als 125ccm Hubraum
  • bis zu 11kW Nennleistung

A2

Mindestalterab 18 Jahre
  • Motorrad, Krafträder mit nicht mehr als 35 kW (48 PS)

A

Mindestalterab 24 Jahre
  • Motorrad, Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

B196

Mindestalterab 25 Jahre
  • kostengünstig Krafträder der Klasse A1 fahren
  • Du benötigst die Führerscheinklasse B min. 5 Jahre
  • B196 gilt nur in Deutschland
  • ein Aufstieg zu A2 oder A ist nicht möglich

Stufenaufstiege

Nach zwei Jahren in Besitz des Führerscheins der Klasse A1 kann die Klasse A2 mit einer praktischen Aufstiegsprüfung erlangt werden. Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist der gleiche Aufstieg in die Klasse A möglich. Dabei gibt es keine Theorieprüfung, jedoch ist eine praktische Prüfung notwendig.

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