Fahrlehrerausbildung

Wir sind Ausbildungsfahrschule

Um staatlich anerkannter Fahrlehrer der Klasse BE (PKW) zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrererlaubnis min. 21 Jahre alt sein
  • Besitz der Führerscheinklasse BE
  • Ausreichende Fahrpraxis mit dem PKW
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder Abitur, Fachhochschulreife oder Unteroffiziersprüfung
  • Charakterliche, geistige und körperliche Eignung spielen eine Rulle

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, beginnt ein achtmonatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte.
Dieser beinhaltet ein Einführungspraktikum und ein Praktikum im fünften Monat in einer Ausbildungsfahrschule.

Im viermonatigen Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule werden u.a. zwei pädagogische Tage und eine Pädagogikwoche absolviert und der angehende Fahrlehrer in den Phasen der Ausbildung und Prüfung geschult, wobei ihm der Ausbildungsfahrlehrer mit Rat und Tat zur Seite steht und ihn so auf die bevorstehende Lehrprobe vorbereitet.

Letztlich wird das Gelernte in einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung, einer fahrpraktischen Prüfung und in theoretischen und praktischen Lehrproben abgefragt.

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