Wir sind eine Ausbildungsfahrschule
Um staatlich anerkannter Fahrlehrer der Klasse BE (PKW) zu werden, muss man allerdings ein paar kleine Dinge erfüllen:
Man muss bei der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrererlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein und selber einen Führerschein der Klasse BE besitzen. Außerdem muss eine ausreichende Fahrpraxis mit dem PKW nachgewiesen werden.
Wer über keine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf verfügt, muss eine gleichwertige Vorbildung nachweisen, wie z.B. Abitur, Fachhochschulreife oder Unteroffiziersprüfung.
Selbstverständlich spielt auch die geistige, körperliche und charakterliche Eignung eine Rolle.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, beginnt ein achtmonatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte.
Dieser beinhaltet ein Einführungspraktikum und ein Praktikum im fünften Monat in einer Ausbildungsfahrschule.
Im viermonatigen Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule werden u.a. zwei pädagogische Tage und eine Pädagogikwoche absolviert und der angehende Fahrlehrer in den Phasen der Ausbildung und Prüfung geschult, wobei ihm der Ausbildungsfahrlehrer mit Rat und Tat zur Seite steht und ihn so auf die bevorstehende Lehrprobe vorbereitet.
Letztlich wird das Gelernte in einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung, einer fahrpraktischen Prüfung und in theoretischen und praktischen Lehrproben abgefragt.
Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Fahrlehrer nennen.