Nein – Du kannst bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson fahren, danach aber auch alleine. Außerdem erhälst du am Ende nur eine Prüfbescheinigung. Somit solltest du deinen Personalausweis immer dabei haben.
Deinen Führerschein erhälst du zu deinem 18. Geburtstag,
Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf maximal einen Punkt in Flensburg haben. Wer diese Bedingung erfüllt, kann dich begleiten, wenn er/sie in deiner Bescheinigung eingetragen wurde.
Nein – Du machst normal den Führerschein und bekommst eine Bescheinigung für das begleitete Fahren. Zu deinem 18. Geburtstag beantragst Du den endgültigen Führerschein
Gerne können wir beides beim Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Im Anschluss an die Klasse B (Auto) kannst Du direkt mit dem Anhängerführerschein (BE) beginnen.
Komm einfach zu unseren Bürozeiten vorbei. Wir beraten Dich gerne!
Du erhälst hier einen Bonus auf den Grundbetrag!
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung und drei Monate vor dem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung.
Sobald der Führerschein gültig ist, beginnt die normale zweijährige Probezeit.